Fluss- und Seebauconsult
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Neuigkeiten

08.01.2024: Sicherungsmaßnahmen für einen Schiffsanleger im Geierswalder See

21.11.2022: Beschreibung der Sicherungsmaßnahmen am Hainer See

21.08.2021: Beschreibung der Sicherungsmaßnahmen am Störmthaler See

26.04.2021: Windprognosen 2020 für die Tagebaurestseen der Lausitz (TRL)

07.04.2021: Erneute Betauchung der Kanuparkschleuse in Markkleeberg

06.04.2021: Windprognosen 2020 für die Tagebaurestseen des Leipziger Neuseenlandes (NSL)

Feb. 2021: Kliffsicherung im nordwestlichen Uferbereich des Hainer Sees
Leipzig/Neukieritzsch. Infolge von Windwellen und der damit verbundenen Uferbeanspruchung am Hainer See sind im westlichen Bereich des Nordufers Kliffs bis ca. 1,70 Meter Höhe entstanden. Dieser Abschnitt ist besonders windwellenexponiert. Da die Wellen häufig schräg auftreffen, kommt es zum vermehrten Längstransport des sandigen Ufermaterials. Damit dort keine Gefährdungssituationen entstehen, soll der Seeuferbereich durch technische Maßnahmen nachhaltig gesichert werden. Auf einer Gesamtuferlänge von ca. 1,2 Kilometern werden voraussichtlich bis Jahresende 15 Holzbuhnen auf einer Gesamtlänge von ca. 550 Metern und fünf Steinbuhnen mit einer Länge von jeweils ca. 21 bis 45 Metern hergestellt werden. Zusätzlich erfolgt die Ufersicherung mittels Steinschüttung sowie Teilverklammerung auf insgesamt ca. 540 Metern sowie eine Sedimenterneuerung mit Kiesschüttung auf ca. 480 Metern Uferlänge. Im Februar erfolgt die Holzung des Geländes, voraussichtlich im April beginnen die eigentlichen Sanierungsarbeiten. Die Maßnahme erfolgt gemäß Planänderung des Planfeststellungsbeschlusses für das Gewässerausbauvorhaben "Wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Tagebauterritorium Witznitz" vom 23. September 2020 in Abstimmung mit dem Seeeigentümer. Planungsgrundlage für die Kliffsicherung ist das Wind-Wellen-Gutachten von Dr. Ronald Wagner vom April 2017. Auftragnehmer für das Bauvorhaben ist die Meliorations-, Straßen und Tiefbau GmbH. Als Planungsbüro und für die Bauüberwachung zuständig ist die Firma Ingenieurplanung Rink.
Text: LMBV-Konkret 1/2021

20.02.2021: Bestimmung von Steingrößen für Uferbefestigungen am Hainer See

09.12.2020: Bewertung des und Hinweise zum Bauvorhaben "Sicherung des Strandbereiches des Geiseltalsees an der Ortslage Braunsbedra"

01.11.2020: Bewertung der Gewässerchemie der Vorhäfen der Kanuparkschleuse in Markkleeberg

07.-09.01.2020: Betauchung und Bewertung des Störmthaler Kanals in Markkleeberg

04.11.2019: Kontrolle und Bewertung der Ufer- und Böschungssicherungsmaßnahmen an der Kanuparkschleuse in Markkleeberg hinsichtlich Strahlbelastunegen

27.05.2019: Erneute Betauchung der Kanuparkschleuse in Markkleeberg

26.04.2019: Betauchung der Kanuparkschleuse in Markkleeberg

Dez. 2019: Start der Uferschutzmaßnahme an der Nordost-Böschung des Störmthaler Sees im Frühjahr 2020
LMBV setzt Wellenbrecher und Holzbuhnen zur Sicherung ein Leipzig/Großpösna. Aufgrund starker Kliffbildungen und Materialumlagerungen durch Wellenangriff im Bereich des Nordostufers des Störmthaler Sees werden ab Frühjahr 2020 zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit Sicherungsmaßnahmen umgesetzt. Grundlagen hierfür sind ein Gutachten zur Uferstabilität, das die LMBV im Jahr 2015 in Auftrag gegeben hatte, sowie die auf dieser Basis erstellten Planungsunterlagen. Die Baumaßnahme erstreckt sich über einen rund 2,8 Kilometer langen Uferabschnitt im Nordosten und einen Bereich von 100 Metern an der Magdeborner Halbinsel. Die Maßnahme ist in sechs Bauabschnitte gegliedert und wird bis voraussichtlich November 2020 laufen. Mitte Dezember 2019 wurde mit der Baustelleneinrichtung begonnen. Am Ufer entstehen 13 Wellenbrecher von jeweils rund 65 Metern Länge. Darüber hinaus werden 47 Holzbuhnen sowie eine Mole im Bereich des Schlumperbachs hergestellt. Zusätzlich wird das Ufer mit einer Steinschüttung gesichert. Im letzten Bauabschnitt werden im Bereich der Magdeborner Halbinsel vier weitere Holzbuhnen verbaut. Während der Baumaßnahme werden naturschutzfachliche Ruhezeiten von März bis August 2020 berücksichtigt. Finanziert wird die Maßnahme über den § 2 des Verwaltungsabkommens zur Braunkohlesanierung.
Text: LMBV-Konkret 6/2019

30.09.2019: Berechnung von Transmissionskoeffizienten für Schwimmkörper im Sportboothafen Klitten / Bärwalder See

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08.01.2024